Kita & Co

  • Verbesserungen Kibiz

    n der Kita wird der Grundstein für die weitere Bildungsbiografie gelegt. Deshalb wollen wir, dass alle Kinder in NRW vom Besuch einer Kita profitieren, sich dort wohlfühlen und gut gefördert werden können. Wir wollen, dass Eltern sich verlässlich auf die Angebote der Kitas verlassen können, und wir wollen auch gute Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und alle weiteren Mitarbeitenden in unseren Kitas.


    Die Kitas stehen vor allem aufgrund des Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Um die Situation in den Kitas zu verbessern, reformieren wir als schwarz-grüne Koalition das Kinderbildungsgesetz. Unsere neue Grüne Familienministerin Verena Schäffer hat an diesem Mittwoch Änderungen am Gesetzentwurf vorgestellt, für die gerade wir Grüne uns eingesetzt haben und die wir in den weiteren Prozess einbringen werden. Die Fraktionen von Grünen und CDU haben gestern in ihren Sitzungen das Änderungspaket beschlossen und bringen diese in die weiteren Beratungen ein.


    Kitas können ihr Personal flexibel einsetzen

    Der Fachkräftemangel stellt die Kitas vor große Herausforderungen. Damit Kitas verlässlich geöffnet bleiben, braucht es neue Antworten. Wir ermöglichen den Trägern in ihren Kitas eine Kern- und Randzeit einzuführen, um so Personal flexibler einsetzen zu können. Schon heute ist es so, dass in Bring- und Abholzeiten weniger Kinder anwesend sind als rund um Morgenkreis, Mittagessen und Mittagsschlaf. Für uns Grüne gehören Verlässlichkeit und Qualität untrennbar zusammen, deshalb muss die Kernzeit die Randzeit deutlich übersteigen. Die geplanten Änderungen am Gesetzentwurf sehen nun mindestens 35 Stunden Kernzeit pro Woche vor – ein großer Erfolg, für den wir Grüne uns stark gemacht haben. Die Kitas, die Kern- und Randzeiten einsetzen, müssen eine Kernzeit mit einem Mindestumfang von 35 Stunden je Woche anbieten, dabei müssen täglich mindestens 5 Stunden Kernzeit angeboten werden.


    In den Randzeiten können die Kitas mehr auf Ergänzungskräfte in den Gruppen setzen. Die genauen Regelungen hierzu werden in der Personalverordnung getroffen. Bei Ergänzungskräften handelt es sich in der Regel um Kinderpfleger*innen, die eine 2-jährige pädagogische Ausbildung vorweisen und den Kindern in den Kitas gut bekannt sind. Die Möglichkeit des Kern- und Randzeitmodells bleibt weiterhin freiwillig. Die Höhe der Kindpauschalen ändert sich durch die neue Option nicht.


    Wir ermöglichen in Ausnahmesituationen größere Gruppen

    Unser Anspruch an die Kitas ist, dass Kinder nicht nur betreut, sondern auch gefördert werden. Daher ist die aktuell bestehende Regelung im KiBiz zu den Gruppengrößen richtig und sinnvoll. Diese besagt, dass im Ausnahmefall bis zu 2 Kinder mehr in einer Gruppe aufgenommen werden können, bei einer längerfristigen Überbelegung muss auch das Personal entsprechend nachgezogen werden. Durch die geplanten Änderungen, wird jetzt möglich, dass kurzfristig in den Gruppenformen I und III für maximal 6 Wochen bis zu 2 Kinder mehr aufgenommen werden können, um Gruppenschließungen während Krankheitsphasen zu vermeiden. Es ist damit nicht mehr möglich, dauerhaft bis zu 4 Kinder mehr pro Gruppe aufzunehmen. In Kitagruppen für Kinder unter drei Jahren ist eine weitere Gruppenvergrößerung ausgeschlossen.


    Wir unterstützen die Sprachförderung von Anfang an

    Kitas sind der zentrale Ort für frühkindliche Bildung und Chancengerechtigkeit. Den größten Teil der Sprachförderung übernehmen die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kitas. Mit der finanziellen Stärkung der plusKitas in NRW unterstützen wir die Sprachbildung dort, wo es essenziell ist: in der Kita. Durch den deutlichen Aufwuchs von fast 15.000 Euro pro plusKita auf 52.875 Euro fließen rund 46 Millionen Euro mehr in die alltagsintegrierte Sprachförderung unserer Kleinsten. Darüber hinaus wird das Land NRW weitere 4 Millionen Euro in Sprachbildung investieren: es wird ein Sprachbildungskoffer entwickelt werden, mit dem alle Kitas unkompliziert und praxistauglich in der Sprachförderung unterstützt werden. Mit der Bereitstellung einer App, mit der der Sprachstand der Kinder in der Kita erhoben wird, vereinfachen wir die Abläufe und sorgen für einheitlicherer Ergebnisse. Digitale Endgeräte für die Einrichtungen sollen nach Möglichkeit aus Mitteln des Sondervermögens des Bundes erfolgen. So kann Digitalisierung im Alltag entlasten.


    Jede Kita in NRW bekommt eine*n Kita-Helfer*in

    Sie schneiden Paprika in der Küche, decken den Mittagstisch, helfen beim Anziehen der Matschhose und sind in vielen weiteren Situationen helfende Hände: Kita-Helfer*innen sind eine große Entlastung für das pädagogische Personal. Mit den geplanten Änderungen am KiBiz wird künftig jede Kita die Möglichkeit bekommen, eine oder einen Kita-Helfer*in anzustellen.


    Wir führen einen Kita-Sozialindex und Chancen-Kitas ein

    Über andere Verbesserungen durch die Kibiz-Reform hatten wir Euch bereits im Dezember in einer Kommunalinfo informiert. Als erstes Flächenland in Deutschland werden wir in NRW einen Kita-Sozialindex einführen, um Fördermittel gezielter einzusetzen. Zudem entwickeln wir Familienzentren und plusKitas zu Chancen-Kitas weiter. Dadurch können die Kitas die finanziellen Mittel flexibler und passend zu den Bedingungen vor Ort einsetzen.


    Wir stärken die Ausbildung und damit die Qualität

    Die Qualität von der frühkindlichen Bildung hängt vor allem an ausreichend pädagogischen Fachkräften. Weitere Änderungen am Kibiz stellen sicher, dass mehr Geld in die Ausbildung fließt. Außerdem stärken wir die Praxisanleitung: damit stellen wir sicher, dass die Auszubildenden auf ihrem Weg zur pädagogischen Fachkraft in den Einrichtungen gut begleitet werden. Ziel ist es auch, die Abbrecherquote bei den Auszubildenden zu senken. Auch bei der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen wird nun passgenauer gefördert, so dass auch die Anschlussqualifizierungen und verkürzte Qualifizierungen in die Förderung aufgenommen werden.


    Wie geht es jetzt mit dem KiBiz weiter?

    Die Verbesserungen am KiBiz, die Familienministerin Verena Schäffer an diesem Mittwoch vorgestellt hat, werden wir als Grüne Landtagsfraktion gemeinsam mit der CDU-Fraktion als Änderungsantrag in den Landtag einbringen. Am 23. April gibt es im Landtag eine Anhörung zum KiBiz. Dieser Änderungsantrag und mögliche weitere Änderungen, die aus der Anhörung entstehen könnten, werden im Landtagsplenum im Juni 2026 beraten. Dann stehen auch die 2. Lesung und der Beschluss des neuen KiBiz auf der Tagesordnung, sodass die ersten Änderungen bereits zum nächsten Kita-Jahr 2027/2028 in Kraft treten können.

  • Kibiz (Kinderbildungsgesetz)

    Den morgendlichen Blick aufs Handy: Kann mein Kind heute in der Kita betreut werden? – den kennen wahrscheinlich viele Eltern in NRW. Unser Kita-System steht vor allem aufgrund des Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Diesen stellen wir uns und schaffen durch eine KiBiz-Reform Verlässlichkeit und Stabilität. Wir wollen, dass alle Kinder die bestmöglichen Startchancen bekommen. Dafür sind ein stabiles und verlässliches Angebot sowie die Qualität der frühkindlichen Bildung zentral. Verlässlichkeit und Qualität gehören fest zusammen. Die Landesregierung hat an diesem Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes vorgelegt, der nun in die Verbändeanhörung gegangen ist. Mit dieser Kommunalinfo gebe ich Euch einen Überblick über die zentralen Punkte.


    Wir führen einen Kita-Sozialindex und Chancen-Kitas ein

    Als erstes Flächenland in Deutschland werden wir als schwarz-grüne Koalition einen Kita-Sozialindex einführen, um für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.

    Der Index macht sichtbar, welche Kitas besondere Herausforderungen stemmen. So können Fördermittel künftig gezielter eingesetzt werden: Beispielsweise durch mehr Fachkräfte für Einrichtungen in besonders herausfordernden Lagen, gezielte Sprachförderung, kleinere Gruppen, zusätzliche Sozialarbeit oder mehr Möglichkeiten, Familien frühzeitig zu unterstützen. So profitieren die Kinder, die am dringendsten Hilfe brauchen, Eltern und Fachkräfte werden besser unterstützt und entlastet.

    Ein weiterer wichtiger Schritt ist die damit verbundene Weiterentwicklung von Familienzentren, plusKITAs und Sprach-Kitas zu Chancen-Kitas. Diese werden über den Kita-Sozialindex ausgewählt. Wir schaffen damit Chancen – indem personelle und finanzielle Ressourcen dort gebündelt werden, wo der Bedarf am höchsten ist. Durch die Chancen-Kitas werden gerade die Kinder und Familien in den Blick genommen, die auf mehr Unterstützung angewiesen sind.


    Wir verbessern die Ausbildung 

    Wenn wir langfristig ein Kitasystem schaffen wollen, das Verlässlichkeit und Qualität miteinander verbindet, brauchen wir mehr gut ausgebildete Fachkräfte im System. Das bedeutet einerseits, neue Fachkräfte für den Beruf zu gewinnen, und andererseits, diejenigen, die bereits in den Kitas arbeiten, zu halten.

    Mit 50 Millionen Euro jährlich wollen wir deshalb dafür sorgen, dass die Ausbildung attraktiver wird. Wir stärken die Praxisanleitung in den Ausbildungskitas, damit eine engere und kontinuierliche Begleitung der Auszubildenden sichergestellt werden kann. Außerdem wird die praxisintegrierte Ausbildung für Kinderpfleger*innen – analog zur praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen – in das KiBiz aufgenommen wird.


    Darüber hinaus wollen wir weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Qualität der Ausbildung und die Arbeitsbedingungen langfristig zu verbessern. Dazu gehören:


    Bessere Rahmenbedingungen für Auszubildende, etwa durch mehr Zeit für Anleitung und reflektierte Praxis.

    Erhöhung des bisherigen Zuschusses für die Ausbildung

    Unterstützung der Träger, damit sie ausreichend Plätze für die fachpraktische Ausbildung anbieten können.

    Gezielte Fort- und Weiterbildungsprogramme, die Fachkräfte in ihrer beruflichen Entwicklung begleiten und ihnen Perspektiven eröffnen.

    Entlastung der Teams, damit pädagogische Qualität und gute Ausbildungsbedingungen gleichzeitig möglich sind.

    Mit der Reform wird auch das Kita-Helfer-Programm in das KiBiz überführt, sodass die Kita-Helfer*innen ein fester Bestandteil des Kita-Systems in NRW werden. Damit erfüllen wir eine Forderung, die von vielen Seiten gewünscht wurde.


    Wir sorgen für flexible Modelle und setzen uns für Qualität ein  

    Die Kitas in NRW stehen durch den Fachkräftemangel vor großen Herausforderungen. Ein zentrales Anliegen an die Novellierung des KiBiz stellt daher die Stabilisierung des Systems dar. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Kern- und Randzeitenmodells vor. Zu Zeiten mit geringerer Belegung – etwa am frühen Morgen – können Fachkräfte flexibler eingesetzt werden, ohne die pädagogische Qualität zu beeinträchtigen. Durch eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes können in den Randzeiten vermehrt Ergänzungskräfte zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich in der Regel um ausgebildete Kinderpfleger*innen, die Teil des Kita-Teams und den Kindern vertraut sind. Wenn dann aber alle Kinder da sind, bleibt der aktuell bestehende Fachkraft-Kind-Schlüssel für die jeweilige Gruppenform erhalten.


    Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Gruppengröße in Ausnahmesituationen um 3 Kinder in der Gruppenform 2 (U3 Kinder) und vier Kinder in der Gruppenform 1 (Kinder im Alter von 2-6 Jahren) und Gruppenform 3 (Kinder im Alter 3-6 Jahren) zu erhöhen. Die aktuell bestehende Gruppengröße bleibt dabei bestehen.


    Darüber hinaus wird die Möglichkeit eröffnet, in 5er Schritten die Betreuungszeiten in der Kita zu buchen. Damit kommt die Landesregierung einer Forderung nach, die vielfach vorgetragen wurde, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, den Stundenumfang je nach Bedarf vornehmen zu können.


    Für uns Grüne ist klar: Verlässlichkeit und Qualität sind in der frühkindlichen Bildung zentral. Daher werden wir diese Aspekte in den weiteren Beratungen in den Vordergrund stellen. Dabei nehmen wir nicht nur die Kinder in den Blick, sondern auch die Frage nach einem attraktiven und stressfreien Arbeitsplatz für die Fachkräfte. Die geplante Vergrößerung der Gruppen in Ausnahmesituationen und der Umfang des Kern- und Randzeitenmodells wirft bei uns noch Fragen auf, die wir im weiteren Prozess klären müssen.


    Wir entlasten Erzieher*innen von Bürokratie

    Durch die KiBiz-Novelle wird auch gezielt Bürokratie abgebaut. Damit schaffen wir ein spürbares Plus an pädagogischer Zeit. Unser Anliegen ist es nicht, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Fachkräfte einzuschränken. Im Gegenteil: Wir wollen dafür sorgen, dass Dokumentation dort erfolgt, wo sie wirklich sinnvoll und notwendig ist – und gleichzeitig unnötiger Aufwand vermieden wird.

    Derzeit berichten Kitas in NRW, dass sie teilweise drei oder mehr unterschiedliche Verfahren anwenden müssen, um ein und dasselbe Kind zu beobachten und zu dokumentieren. Das bindet wertvolle Ressourcen, führt zu Doppelstrukturen und hilft weder den Fachkräften noch den Kindern. Durch eine Reduzierung, Vereinheitlichung und bessere Abstimmung der Vorgaben schaffen wir mehr Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten – ohne die Qualität der pädagogischen Arbeit zu gefährden. Statt Papierkram steht wieder mehr Zeit für die direkte Begleitung der Kinder zur Verfügung.

    Auch mit der Einführung der Chancen-Kitas tragen wir zum Bürokratieabbau bei. Durch die Bündelung bisher getrennt geführter Förderprogramme verringern wir Verwaltungsaufwand, schaffen transparente Strukturen und ermöglichen es den Einrichtungen, sich stärker auf ihre eigentliche Aufgabe zu konzentrieren: gute Bildung und verlässliche Förderung für alle Kinder.


    Mehr Geld für das System der frühkindlichen Bildung

    Mit der Novellierung ist das Versprechen einer Stabilitätsgarantie verbunden – die Kindpauschalen werden nicht gekürzt. Um für mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit bei den Trägen zu sorgen, führt die Landesregierung einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein. Sofern entsprechende Kostensteigerungen nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes festgestellt werden können, soll der Landesanteil dieser Kosten jährlich für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli ausgeglichen werden. Die Zahlung für diesen Zeitraum soll jeweils bis 31. März erfolgen. Für den Ausbau von Kitas werden in den nächsten Jahren 1,5 Milliarden Euro Investitionsmittel bereitgestellt. Außerdem wird die Grundfinanzierung der Kitas jährlich um 200 Millionen Euro erhöht – bis zur Einführung der neuen KiTa-Formel im Kitajahr 2030/2031.

  • Sprachförderung in der Kita

    Sprache ist der Schlüssel zur Welt. 🗣️ Sie ist entscheidend dafür, ob Kinder Freundschaften schließen, lernen und ihre Talente entfalten können. 💚 Gerade in NRW starten viele Kinder mit unterschiedlichen Sprachvoraussetzungen in die Kita. Es ist wichtig, sie früh in ihrer Sprachentwicklung zu fördern, damit sie nicht mit Nachteilen in die Schule und ihr Leben starten. Gleichzeitig benötigen Kitas, in denen viele Kinder mit Förderbedarf betreut werden, Zeit, Personal und Unterstützung, um Sprachförderung im Alltag umzusetzen. Genau deshalb werden wir diese plusKITAs stärken und die Sprachförderung zum festen Bestandteil guter frühkindlicher Bildung machen. 


    👉 Mit zusätzlichen 15.000 Euro pro plusKita fließen rund 46 Millionen Euro mehr als bisher in die alltagsintegrierte Sprachförderung unserer Jüngsten. Außerdem stärken wir die Fachberatung.

    💼Darüber hinaus wird das Land NRW einen Sprachbildungskoffer entwickeln, der den Kitas spielerische Methoden zur Sprachförderung bietet. 

    📱Außerdem soll es eine App geben, mit der sich der Sprachstand der Kita-Kinder erheben und digital bearbeiten lässt. Das soll zu einer Entlastung der Mitarbeitenden führen, denn die BASIK Bögen sind gut, allerdings auch sehr kompliziert in der Auswertung. Das vereinfachen wir durch die App.


    Was braucht es noch für Sprachförderung?

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

    Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet mehr, als die Frage nach gesicherter Kinderbetreuung. Auch Menschen, die Angehörige pflegen, müssen das mit ihrem Beruf vereinbaren können.Wenn wir uns aber gerade die gesamtgesellschaftliche Debatte rund um Vereinbarkeit anschauen, dann wird das ganze gerne ins Private abgeschoben: Familien müssen irgendwie eine Lösung finden, Arbeitgeber*innen sich aber eigentlich nicht bewegen. Diese Haltung greift – gerade in Zeiten des Fachkräftemangel zu kurz. Es ist wichtig, dass wir als Politik Rahmenbedingungen schaffen, um Vereinbarkeit als Gesellschaft und nicht als Privatsache zu sehen. Die Erwerbsarbeit von Frauen bedeutet ein großes Potential für die Wirtschaft in Deutschland. Hier Anreize zu schaffen, damit mehr Frauen arbeiten können, ist zentral. Dazu gehört konkret: wir müssen das Ehegattensplitting abschaffen. Es benachteiligt gleichberechtigte Lebensentwürfe und verhindert damit die Vereinbarkeit.Aber auch die Sorgearbeit muss fairer verteilt werden und dazu kommen die Männer ins Spiel. Solange Frauen die Hauptlast an Carearbeit tragen, wird sich an der jetzigen Situation nichts ändern.Wir brauchen eine Vereinbarkeits- und familienfreundliche Haltung bei Arbeitgeber*innen, in Wirtschaft und Unternehmen. Dazu gehört eine Zeitpolitik, die Raum lässt für Familie, Hobbies, Ehrenamt und co.Denn klar ist, am Ende profitieren alle Mitarbeiter*innen von einer familien- und vereinbarkeitsfreundlichen Kultur, denn bei der Frage nach Attraktivität des Arbeitgebers spielen diese Merkmale eine immer entscheidendere Rolle.

  • Personal Verordnung

    Verlässliche Öffnungszeiten der Kitas sind für viele Eltern von Kleinkindern elementar wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit einer neuen Personalverordnung (PersonalVO) für die Kitas trägt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) zu einer höheren Verlässlichkeit bei.


    Dazu geistert gerade allerdings die Nachricht durch die Presse und Social Media, dass nur ein*e Erzieher*in auf 60 Kinder aufpassen soll. Diese Aussage ist irreführend. Der aktuell bestehende Fachkraft-Kind-Schlüssel bleibt erhalten.


    Die Situation in den Kitas ist herausfordernd. Wir erleben einen eklatanten Fachkräftemangel in Sozial- und Erziehungsberufen, der für die Kinder, Eltern, Träger und inzwischen auch deutlich für Arbeitgeber*innen Auswirkungen hat.


    Zudem haben gerade in der kalten Jahreszeit Krankheitswellen Hochkonjunktur, sodass es in den Kitas aufgrund von kurzfristigen Ausfällen regelmäßig zu Teil- oder Gruppenschließungen, oder Notbetreuung kommt. Die neue Personalverordnung soll hierbei Abhilfe schaffen. Ziel ist es, das Kita-System stabiler und verlässlicher zu gestalten. Davon profitieren in erster Linie unsere Kinder und gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt.


    Die Personalverordnung wurde vorab seitens des Ministeriums mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die vielerorts Träger von Kitas ist, sowie mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Die Änderungen in der Personalverordnung werden also fachlich breit getragen.


    Verlässlichkeit durch den erweiterten Einsatz von Ergänzungskräften

    Die neue Personalverordnung ermöglicht es, bei einem kurzfristigen und ungeplanten Ausfall der Fachkraft, die Gruppe mit dem Einsatz einer zusätzlichen Ergänzungskraft offen zu halten. Dafür darf die Mindestbesetzung der Gruppe nicht unterschritten werden, aber durch den verstärkten Einsatz von Ergänzungskräften sichergestellt werden. Die Ergänzungskräfte, in der Regel Kinderpfleger*innen, sind heute schon Teil des Kita-Teams. Sie sind also den Kindern sehr vertraut.


    In einer Einrichtung mit 60 Kindern (durchschnittlich drei bis vier Gruppen) muss dabei gewährleistet bleiben, dass neben den Ergänzungskräften mindestens eine Fachkraft anwesend ist. Bei größeren Einrichtungen oder U3-Gruppen erhöht sich der Anteil von Fachkräften entsprechend. Dies ist für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr nach vorheriger Rücksprache mit den Landesjugendämtern möglich (§15 PersonalVO).


    Ergänzungskräfte sind unter anderem Kinderpfleger*innen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag für die Erziehung, Bildung und Betreuung unserer Kinder in den Kitas. Sie verfügen über eine zweijährige Berufsausbildung, die sie für die Arbeit mit Kindern qualifiziert. In Zeiten von Fachkräftemangel gilt es Potenziale auszuschöpfen.




    Vereinfachung und Bürokratieabbau

    Bislang liest sich die PersonalVO wie ein Buch mit sieben Siegeln. Das führt dazu, dass die PersonalVO nicht in allen ihren Möglichkeiten zum flexiblen und individuellen Personaleinsatz genutzt wird, wie es eigentlich möglich ist. Die neue PersonalVO ist durch eine Vereinfachung der Ausführung deutlich besser verständlich.


    Einsatz von profilrelevanten Kräften

    Viele Kitas haben schon jetzt eine pädagogische Schwerpunktsetzung, wie beispielsweise Musik oder Natur. Durch den Einsatz von profilrelevanten Kräften, wie bspw. Musiker*innen, Handwerker*innen oder Gärtner*innen kann dieses Profil jetzt noch weiter gestärkt und die pädagogischen Teams bereichert werden.


    Mehr Möglichkeiten für ausländische Fach- und Ergänzungskräfte

    Für Menschen mit einem anerkannten, ausländischen pädagogischen Abschluss und dem Sprachniveau B1 wird der Einsatz in der Kita vereinfacht. Innerhalb von 24 Monaten sind die Deutschkenntnisse zu erweitern und das Sprachlevel B2 nachzuweisen. Außerdem können pädagogische Kräfte mit einem ausländischen Abschluss bereits während des laufenden Anerkennungsverfahrens in den Kitas eingesetzt werden.


    Mehr Möglichkeiten für Studierende

    Mit fortschreitendem Studium (ab einem Erreichen von 90 ETCS Punkten) können Studierende aus pädagogischen Studiengängen wie beispielsweise Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Kindheitspädagogik nun nicht mehr nur als Ergänzungskraft, sondern als Fachkraft die Kitas unterstützen.


    Hier kann die Personalverordnung eingesehen werden, darüber hinaus weisen wir auf das FAQ des Ministeriums hin. Die Bekanntmachung der neuen PersonalVO ist zeitnah geplant und wird dann auch sofort in Kraft treten.

  • Fachkräftemangel

    Das System der Kitas steht unter enormen Druck und daher ist es nachvollziehbar, dass Debatten wie diese um die neue Personalverordnung emotional geführt werden. Aber wichtig ist es doch gleichzeitig eine fachliche Auseinandersetzung zu wahren, die sich auf Fakten beruft und nicht auf Narrative, die fälschlicherweise in Umlauf gekommen sind. Seit Jahren, wenn nicht sogar einem Jahrzehnt, reden wir über den Fachkräftemangel in den Kitas. Der Personalbedarf in den Kitas wächst stetig an aber die vorhandenen Fachkräfte können diesen nicht decken, auch absehbar im Jahr 2030 nicht. Was es braucht, sind Lösungen, die langfristig dafür sorgen, dass sich mehr junge Menschen für diesen wertvollen Beruf der*des Sozialpädog*in oder Erzieher*in entscheiden. Aber diese Menschen fallen nicht vom Himmel. Natürlich kann man den Weg wählen und immer wieder nach Fachkräften schreien. Aber dann muss man auch sagen, wo diese jetzt sofort und in der erforderlichen Menge herkommen sollen. Und diese Antwort bleibt aus, weil wir sie realistisch nicht haben. Deshalb ist es doch so wichtig, dass wir neben dem langfristigen Gewinn neuer Fachkräfte auch kurzfristige Lösungen auf den Weg bringen, die das System im Übergang stabilisieren. Genau da setzt die neue Personalverordnung an. Sie eröffnet flexiblere Möglichkeiten für eine Situation absoluter Personalnot und sie greift dabei auf bereits in den Kitas befindliches und ausgebildetes Personal wie die Kinderpfleger*innen zurück. Simpel ausgedrückt, geht es hierbei doch vor allem um eins: um eine Vertretungsregelung von insgesamt längstens sechs Wochen im Jahr und nur nach Erlaubnis des Landesjugendamtes bei einem ungeplanten Ausfall einer Fachkraft. Dabei geht und ging es NIE darum, Erzieher*innen durch Kinderpfleger*innen dauerhaft zu ersetzen, ihnen die alleinige Last der Arbeit aufzubürden oder den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu senken. Frühkindliche Bildung ist und bleibt essenziell. Erzieher*innen sind und bleiben für die frühkindliche Bildung unabdingbar. Aber wenn Erzieher*innen krank sind, dann sind sie ohnehin nicht in der Kita und können ihrer Bildungsarbeit nicht nachkommen. Die Folge ist derzeit: zu diesen Schließzeiten kann kein Kind gefördert und geschützt werden. Mit der neuen Personalverordnung kann die Gruppe aber geöffnet bleiben und die Kinder können von Personen betreut werden, zu denen sie eine Beziehung haben. Was in dieser Debatte völlig untergeht, ist doch die Tatsache, dass Kinderpfleger*innen eine zweijährige pädagogische Ausbildung haben, in den Kitas arbeiten und die Kinder kennen. Und, dass diese Möglichkeiten der Personalvorordnung keine Verpflichtungen an die Träger sind. Natürlich muss jede Kita weiterhin für sich entscheiden, ob ihre individuellen Bedingungen, wie die Förderbedarfe von Kindern und/oder die Kompetenzen/Berufserfahrung der Kinderpfleger*innen eine Anwendung zulassen oder eben nicht. Dieses Zutrauen in die Entscheidungsfähigkeit der Kitaleitungen und Träger müssen wir aufbringen.

  • Moderne Mütter

    Wie kann eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen?

    Gesellschaftlich wird eine funktionierende Familie immer noch als Aufgabe der Mütter und nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen. Vereinbarkeit muss aber von allen Seiten geschaffen werden- es ist nicht nur Frauensache, sondern auch Männeraufgabe. Familie bedeutet nicht mehr, dass der Mann arbeiten geht und die Frau Kinder und Haushalt managt. Die Erwartungen an Frauen sind deutlich gewachsen. Sie sollen tolle Mütter sein, gleichzeitig arbeiten und Karriere machen und eine tolle Partnerin bitte auch noch sein. 


    Fast die Hälfte aller Frauen arbetien Teilnzeit, bei den Männern liegt die Rate bei gerade mal 11%. Der 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung von 2018 zeigt auf, dass der Gender Care Gap bei 52,4% liegt. Frauen leisten demnach fast 1,5h mehr Care Arbeit als Männer pro Tag. Bei Familien mit Kindern sind es sogar fast 84% mehr Care Arbeit, die in dem Fall die Mutter leistet. Frauen mit Kindern haben ein deutlich geringeres Bruttoeinkommen als Frauen ohne Kinder. 


    Zum Thema „Moderne Mütter – zwischen Work und Mental Load“ habe ich mit einer Reihe von Expert*innen gesprochen. 

    Mental Load, Geschlechterrollen, Be- und Verurteilung der Gesellschaft, Angst zu versagen, Ansprüche zu erfüllen und über viele weitere Themen, darüber haben wir uns ausgetauscht. 

    Vielen Dank an die Teilnehmenden dieses Gespräches für die wichtigen Erkenntnisse und Impulse, die ich in meine Arbeit als MdL mit einfließen lassen werde. 


  • Moderne Väter

    Gemeinsam mit unserer Familienministerin Josefine Paul habe ich mich zum Thema „Moderne Väter – wie paritätische Elternschaft in NRW gelingen kann“ mit verschiedenen Organisationen, Netzwerke und Vereinen zum Austausch getroffen.Gerade wenn es um das Thema paritätische Elternschaft geht, wird dieses häufig aus dem Blickwinkel der Frauen besprochen und diskutiert. Da es in der paritätischen Erziehung vor allem um Gleichberechtigung und Gleichstellung geht, ist es mir wichtig, mich kritisch mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Wo liegen die Probleme? Was muss geschehen, dass eine Familie als Einheit zweier gleichberechtigter Elternteile angesehen wird? Dabei muss unser Blick auf Vaterschaft intersektional und inklusiv sein. Väter sind verschieden und das ist gut so. Dennoch eint sie, dass Väter eine andere Ansprache als Mütter brauchen, damit sie sich bei Angeboten willkommen fühlen. Es braucht Vorbilder, die voran gehen.

    Diese Veranstaltung hat mir wieder einmal bewiesen, wie wichtig der Austausch unterschiedlicher Akteur*innen zum gleichen Thema ist. So können zum einen Akteur*innen neue Impulse mitnehmen und vor allem auch neue Möglichkeiten der Netzwerke geschaffen werden. Für mich ist es superspannend die Anregungen in meine politische Arbeit mit einfließen zu lassen und bekräftig mich darin eine Plattform für solch ein Zusammenkommen zu stellen, denn Netzwerkarbeit für Verbände ist direkt am Puls unserer Gesellschaft