Fortsetzung der Förderung der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege
Eileen Woestmann
Fortsetzung der Förderung der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege

Die Landesregierung NRW setzt die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege fort und stellt für das Förderprogramm von 2023 bis 2024 11 Millionen Euro bereit!
Wer die Förderung erhalten kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, könnt ihr hier lesen:
Große Nachfrage nach dem Angebot im Rahmen des Sofortprogramms Kita
- Alle Kinder in NRW haben ein Recht auf beste Bildung
- Gut ausgebildetes Personal ist dafür wichtig
- Das Familienministerium ermöglicht ab dem Schuljahr 2023/24 die Förderung weiterer rund 900 Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpfleger:in
- Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm im Zeitraum von 2023 bis 2024 rund elf Millionen Euro zur Verfügung
Wer kann die Förderung erhalten?
- Bisherige Kitahelfer:innen und Interessierte können mit dieser Ausbildung in der Kinderpflege eine Qualifikation für die pädagogische Arbeit in Kitas erwerben und dauerhaft dort arbeiten
- Träger von Kindertageseinrichtungen können eine Förderung durch das Land NRW erhalten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- mindestens ein Hauptschulabschluss
- ein Arbeitsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab Beginn des neuen Kitajahres am 1. August 2023 für zwei Jahre
- ein entsprechender Schulplatz an einer Berufsfachschule bzw. an einem Berufskolleg